Tag der offenen Türen am Bundesgericht in Luzern

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Im Rahmen des 150-Jahr-Jubiläums öffnet das Bundesgericht in Luzern seine Türen. Die Bevölkerung erhält so Gelegenheit, hinter die Fassade des eindrücklichen Gotthardgebäudes zu blicken.
Das Bundesgericht feiert 2025 sein 150-jähriges Bestehen als ständiges Gericht. Zwar wird das Bundesgericht bereits mit der Bundesverfassung von 1848 als oberstes Gericht der Eidgenossenschaft gegründet. Dessen Kompetenzen waren jedoch sehr beschränkt und es tagte nur nach Bedarf. Erst mit der Bundesverfassung von 1874 wurde es 1875 zu einem eigentlichen obersten Gerichtshof der Eidgenossenschaft mit Sitz in Lausanne, welcher die Freiheitsrechte und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die einheitliche Anwendung des Bundesrechts sicherzustellen hatte. Im Jahr 2007 wurde das ehemalige Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) - das ab 1917 in Luzern urteilte - ins Bundesgericht integriert. Die heutige Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts sind im früheren Verwaltungsgebäude der Gotthardbahn am Vierwaldstättersee untergebracht.

Im Rahmen des Jubiläums öffnet das Bundesgericht in Luzern am Samstag 6. September 2025 seine Türen (am 13. und 14. September finden Tage der offenen Türen am Hauptsitz "Mon Repos" in Lausanne statt). Die Bevölkerung erhält so Gelegenheit, hinter die Fassade des eindrücklichen Gotthardgebäudes zu blicken. Interessierte können sich in den zentralen Bereichen frei bewegen; sie können den Gerichtssaal erkunden oder eine Ausstellung mit besonderen Dokumenten und Objekten aus dem Archiv und der Bibliothek des Bundesgerichts besuchen. Sie erhalten Informationen zur Geschichte, zu den Aufgaben und zum Funktionieren des Bundesgerichts. Vor Ort stehen Mitglieder und Mitarbeitende des Bundesgerichts den Besuchenden Rede und Antwort.

Um längere Wartezeiten für die Besucherinnen und Besucher nach Möglichkeit zu vermeiden, ist eine Anmeldung vorgesehen (siehe rechts "Ticket kaufen", max. 4 Personen pro Anmeldevorgang). Für den Zutritt zum Anlass sind das am Ende der Anmeldung generierte E-Ticket und ein amtlicher Ausweis mit Foto vorzuweisen. Es findet eine Sicherheitskontrolle statt (Metalldetektor für Personen, X-Ray für Effekten). Garderoben sind vorhanden. Die Dauer des Besuchs ist auf zwei Stunden beschränkt.

Das Bundesgericht freut sich auf Ihren Besuch!

Hinweis: Am Tag der offenen Tür werden im Auftrag des Bundesgerichts Foto- und Filmaufnahmen gemacht, die teilweise veröffentlicht werden und auf denen Besuchende erkennbar abgebildet sein können.

Terminübersicht

Samstag, den 06.09.2025

10:00 - 18:00 Uhr

Gut zu wissen

Allgemeine Informationen

  • Anmeldung erforderlich

Preisinformationen

Kostenlos (Anmeldung unter "TICKET KAUFEN" erforderlich)

Ansprechpartner:in

Schweizerisches Bundesgericht
Avenue du Tribunal-Fédéral 29

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Anfahrt

Schweizerisches Bundesgericht
Schweizerhofquai 6
6004 Luzern